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Techniker-
ausbildung | Zweijähriger Bildungsgang der Fachschule für Agrarwirtschaft |
| Flyer zu diesem Bildungsgang: 2024-2_jaehrige-Weinbau.pdf
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| Fachrichtung: Weinbau und Oenologie |
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| Die zweijährige Fachschule für Agrarwirtschaft (Technikerausbildung) am Schulstandort Bad Kreuznach, Fachrichtung Weinbau und Oenologie, führt die Tradition der früheren bekannten “Höheren Weinbauschule” fort und schließt die Lücke in der Ausbildung des weinbaulich-kellerwirtschaftlichen Nachwuchses zwischen Fachhochschule und einjähriger Fachschule. Der ganzjährige Unterricht (Vollzeitform) erfolgt am Schulstandort Bad Kreuznach von Juli / August (Beginn: letzte Sommerferienwoche) bis zum offiziellen Schuljahresende im Juni / Juli des folgenden Jahres (letzte Woche vor den Sommerferien). |
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| Inhalt
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Ausbildungsziele | Unternehmensleiterqualifikation für das eigene Unternehmen oder andere weinbaulich geführte Unternehmen
§ Vorbereitung zur Übernahme von Stellungen in allen Sparten der Weinwirtschaft, z. B. als Weinfachmann/-frau in Industrie, Handel, Genossenschaften, Entwicklungshilfe, Siedlungsgesellschaften oder im mittleren Funktionsbereich von Behörden
§ Ausbildungsberechtigung
und gegebenenfalls
§ Erwerb der Fachhochschulreife durch Zusatzunterricht (das Angebot zum Erwerb der FH-Reife wird bei einer ausreichenden Interessentenzahl gfls. ermöglicht)
Um das dazu erforderliche vernetzte Denken in Wirkungszusammenhängen des betrieblichen Geschehens noch deutlicher zu fördern, wurde - wie auch in der einjährigen Fachschule - der früher übliche fächerbezogene Fachschulunterricht in eine modulare Organisationsform überführt.
Nicht nur Schülerinnen und Schüler, die den “Staatlich geprüfte(n) Techniker(in)” anstreben, sondern auch “Seiteneinsteiger” bzw. “Quereinsteiger”, die vielleicht nur ein oder zwei Lernmodule besuchen wollen, können am Unterricht der Fachschulen teilnehmen. Im Beruf stehende Winzerinnen und Winzer können mit dem Besuch gezielt ausgewählter Lernmodule ihr Wissen und Können auf den neuesten Stand bringen (“Teilnahmebescheinigung”) und sogar berufliche Zusatzqualifikationen erwerben (“Zertifikat”). |
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Unterrichtsangebot | Der Technikerschulunterricht ist modular organisiert. In thematisch abgegrenzten Lernmodulen (Lernbereichen) konzentriert sich die fachschulische Bildung auf die betrieblichen Ablaufprozesse des weinbaulichen Betriebs, die beruflichen Aufgabenstellungen und betrieblichen Handlungsfelder.
In definierten zielgerichteten “Handlungssituationen” als realitätsnahe “Abbildung” betrieblicher Vorgänge und unter Berücksichtigung der vorhandenen beruflichen Erfahrungen der Schüler erfolgt der projektorientierte Unterricht, ergänzt und untermauert durch wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse und Zusammenhänge.
Im Technikerschulunterricht werden sowohl allgemeinbildende Lernmodule wie Kommunikation und berufsbezogenes Englisch angeboten als auch fachgebundene Lernmodule aus dem unternehmerischen Bereich sowie den Schwerpunkten Weinbau und Oenologie. Zusätzliche Lernmodule in Erweiterung der Wirtschafterausbildung sind die Pflichtmodule Projektarbeit sowie Berufs- und Arbeitspädagogik. Das Modul Berufs- und Arbeitspädagogik vermittelt die Grundlagen zur Erlangung der Ausbildereignung.
Der Unterricht ist praxisbezogen und wird vorwiegend von Lehrkräften erteilt, die neben ihrer Tätigkeit als Lehrer das von ihnen unterrichtete Fachgebiet in Beratung und Versuchswesen bearbeiten.
Die vielfältigen Lerninhalte sollen eine wesentliche Vertiefung und Erweiterung des Wissens, Könnens und des Verständnisses für die vielschichtigen beruflichen Anforderungen ermöglichen. Dabei besteht ausreichender Spielraum zur Berücksichtigung von speziellen Fachfragen der Produktionsregionen, aus denen Sie als angehende “Technikerin” bzw. angehender “Techniker” kommen. |
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Stundentafel |
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Aufnahmevoraus-
setzungen |
- Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Winzer(in) oder Küfer(in)
- Abschlusszeugnis der Berufsschule
- Abschlusszeugnis der einjährigen Fachschule für Weinbau und Oenologie
- Nachweis über eine nach der Berufsausbildung liegende und der Fachrichtung entsprechende Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr
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Prüfungen und Abschluss | Leistungsnachweise sind im Verlauf eines Lernmoduls nach den Anforderungen der im Lehrplan ausgewiesenen Kompetenzen zu erbringen. Am Ende eines Lernmoduls findet eine abschließende Leistungsfeststellung statt. Die abschließende Leistungsfeststellung kann schriftlich oder praktisch oder mündlich durchgeführt werden; sie kann auch aus einer Kombination dieser Formen oder einer Projektarbeit bestehen. Als Abschlussnote jedes einzelnen Lernmoduls muss mindestens die Note „ausreichend“ erreicht werden.
Aufbauend auf dem Abschluss der einjährigen Fachschule verleiht die zweijährige Fachschule den Abschluss
Staatlich geprüfte(r) Techniker(in), Fachrichtung Weinbau und Oenologie |
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Schulstandort | Der Fachschulunterricht wird in Bad Kreuznach durchgeführt. |
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Kontakt: | Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
- Berufsbildende Schule Agrarwirtschaft -
Rüdesheimer Str. 60 – 68
55545 Bad Kreuznach
Tel.: 0671/820-1110
Fax.:0671/92896-500
E-Mail: Heike.Best@dlr.rlp.de
www.DLR-RNH.RLP.de |
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Anmeldung zur Fachschule / Anmeldeformular | Infos zur Anmeldung für die Technikerschule und das Anmeldeformular finden Sie im Formularcenter. Das Anmeldeformular füllen Sie bitte aus und schicken es an die oben angegebene Adresse. Folgende Unterlagen sind beizufügen:
- Anmeldung (ausgefülltes Anmeldeformblatt der Schu
- Lebenslauf
- aktuelles Passfoto
- beglaubigte Abschrift (Fotokopie)
- des Abschlusszeugnisses der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule
- des Abschlusszeugnisses der Berufsschule
- des Zeugnisses über die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf
- des Abschlusszeugnisses der einjährigen Fachschule
- Nachweis über das Berufspraktikum
Die Aufnahme ist bis zum 1. März für das im August beginnende Schuljahr zu beantragen. |
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Was kostet der Fachschulbesuch? | Der Besuch der Fachschule ist schulgeldfrei. Die Kosten für Lehr- und Lernmittel sind mit etwa 200,-- Euro für die zwei Semester anzusetzen. Für Lehrfahrten sind ca. 300,-- Euro zu rechnen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind mit ortsüblichen Tagessätzen zu kalkulieren.
Anträge auf Beihilfen können gestellt werden nach den Richtlinien des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (zuständige Kreis- bzw. Stadtverwaltung), den Richtlinien des Arbeitsförderungsgesetzes (über die Agenturen für Arbeit) oder den Richtlinien des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) bei der Kreisverwaltung oder beim Studentenwerk Frankfurt/Main, Bockenheimer Landstr. 133, 60325 Frankfurt/Main. |
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