Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz

Autor: Stefan Ernert, Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westerwald-Osteifel

In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Pflanzenschutzgesetz die Zulassung, Vertrieb und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. In der Zulassung eines jeden Pflanzenschutzmittels werden die Indikation (Kultur und Schaderreger), Aufwandmenge, Wartezeit und sog. Anwendungsbestimmungen festgelegt. Neben diesen mittelabhängigen Vorgaben werden im Pflanzenschutzgesetz auch allgemeine Dinge gefordert.
Dazu gehört neben der Sachkunde des Anwenders und der Prüfpflicht für die Feldspritzgeräte, auch die Einhaltung der Grundsätze der Guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz. Diese sind im Bundesanzeiger veröffentlicht und müssen grundsätzlich beachtet werden. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Anwendungen nur im Rahmen des Integrierten Pflanzenschutzes (also unter Beachtung von Sortenwahl, Standort, Fruchtfolge, Schadschwellen usw.)
  • Grundwasserschutz beachten
  • Pflanzenschutzmaßnahmen entsprechend dem allgemeinen Stand des Wissens durchführen, d.h. Beratung und Weiterbildungsangebote wahrnehmen Witterungsbedingungen beachten (max. 25°C und max. 5 m/s Windgeschwindigkeit)
  • Zeitnah, transparent und schlagspezifisch dokumentieren. Die wichtigsten Angaben sind:
  • Name des Anwenders
  • Datum der Anwendung
  • Bezeichnung des Schlages
  • Kultur und Entwicklungsstadium
  • Schadorganismus oder Zweck der Maßnahme
  • Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels
  • Aufwandmenge
  • Hinweise der Gebrauchsanleitung beachten (Bienenschutz, Anwenderschutz usw.)


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