Schnittmaßnahmen für Rebanlagen nach Hagelschäden

Neben den Ertragsausfällen sind in durch Hagel geschädigten Rebanlagen besonders die Verletzungen am Fruchtholz für das kommende Ertragsjahr entstanden. Hierfür werden Korrekturmaßnahmen beim Rebschnitt für 2008 erforderlich, welche bereits während der Vegetationszeit durch besondere Maßnahmen beim Heften eingeleitet wurden. Hier einige Hinweise:

- Stammgeschädigte Junganlagen werden zur Erhaltung eines gesunden Rebstammes am sichersten nochmals unterhalb der Verletzungsstelle neu aufgebaut. Auch wenn die Triebkraft der jungen Rebe den totalen Rückschnitt auf einen Zapfen nahe der Veredlungsstelle für 2008 nicht erlaubt, kann durch einen kurzen Zapfen von hier aus für 2009 Jahr neu aufgebaut werden.

- Bei Fruchtholz geschädigten Ertragsanlagen ist der Zapfenschnitt oftmals die einzige Alternative, um für das nächste Jahr das Ertragspotential zu sichern. Im Falle eines noch möglichen Rundbiegens von normalen Halb- oder Flachbögen sollten sich Verletzungen möglichst unter dem Bogen befinden. Das Anbinden sollte also gleichzeitig mit dem Rebschnitt erfolgen. Im Falle eines gelungenen Anbindens kann anschließend das komplette alte Rebholz entfernt werden. Wegen einer möglichen Spätfrostgefahr sollte bei frühem Rebschnitt erfahrungsgemäß noch Ersatzholz stehen bleiben. Nach demEntfernen dieser Ruten nach der Frostgefahr sind diese für die Raubmilbenansiedlung in Junganlagen zu verwenden.

- Der Zapfenschnitt erfordert in der folgenden Vegetationszeit mehr Aufmerksamkeit bei den Laubarbeiten. Häufig müssen überflüssige Triebe im Sinne einer luftigen Laubwand entfernt werden. Die Fruchtbarkeit der basalen Augen ist beim Zapfenschnitt sortenabhängig. Während sich der Riesling mit ca. 1,5 Gescheinen beim ersten Auge schon recht fruchtbar erweist, fällt die Fruchtbarkeit bei Burgundersorten mit einem Geschein am basalen Augen bis zum Müller-Thurgau auf 0,5 Gescheine ab. Daher ist die Belastung der Zapfen unterschiedlich zu wählen. Bei Dornfelder ist der Zapfenschnitt als Ertrags mindernde Maßnahme bekannt.

- Beim Rebschnitt soll selbstverständlich wie in normalen Jahren die Formerhaltung des Rebstockes gewahrt bleiben. Besonders in Junganlagen ist ein kurzer Zapfen zur Fruchtholzgarantie im Bereich des unteren Biegdrahtes zu belassen.


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Matthias.Porten@dlr.rlp.de     www.DLR-Mosel.rlp.de