Das EU-Bio-Logo

Stand: 06/28/2017


Seit 2010 gibt es für verpackte Biolebensmittel ein Logo mit dem "Euro-Blatt" . Das Symbol zeigt zwölf weiße
Sterne auf grünem Grund, die zusammen ein stilisiertes Blatt bilden.
Alle Bioprodukte, die nach den EG-Rechtsvorschriften für den Ökologischen Landbau hergestellt wurden,
müssen mit diesem Logo gekennzeichnet werden - zusammen mit der Angabe der Herkunft und dem Code
der Kontrollstelle.

Die Schreibweise sieht für alle EU-Staaten einheitlich folgende drei Glieder vor:
AB-CDE-999.

AB: Kürzel des Mitgliedstaats oder des Drittlandes, in dem die Kontrollen stattfinden, in Deutschland DE.

CDE: eine vom jeweiligen Mitgliedstaat festgelegte Bezeichnung, die auf die ökologische Produktion Bezug
nimmt, in Deutschland ÖKO.

123: die Referenznummer der Kontrollstelle. Für Deutschland lautet die neue Schreibweise : DE-ÖKO-123

Die Herkunftsangabe muss in folgender Form erfolgen:
  • "EU-Landwirtschaft" bei Erzeugung der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe in der EU
  • "Nicht-EU-Landwirtschaft" bei Erzeugung der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe in Drittländern.
  • "EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft" bei Erzeugung der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe zum Teil in der
  • EU und zum Teil in einem Drittland.
  • Angabe des Ländernamens allein oder zusätzlich: wenn alle landwirtschaftlichen Rohstoffe in demselben
  • Land erzeugt wurden.

Das deutsche Bio-Siegel sowie die Logos der Bio-Anbauverbände, wie Bioland oder Demeter, dürfen zusätzlich

verwendet werden.



Jutta.Kling@DLR.RLP.DE     www.Oekolandbau.rlp.de