Detaillierte Zusatzinformationen zum Ausbildungsberuf Pferdewirt/Pferdewirtin findest du hier: Bildungsserver Agrar und LWK RLP
Flyer zu diesem Ausbildungsberuf findest du hier: 2024 Pferdewirt-BS.pdf
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Berufsausbildung | Zweifellos ist der Beruf des Pferdewirts/der Pferdewirtin ein Beruf mit Zukunft. Die Ausstrahlung des Pferdes, sein Aussehen, sein Verhalten, seine kraftvolle Eleganz und sein Charakter strahlen eine ungebrochene Faszination aus.
Mit seinen fünf Fachrichtungen mündet die Berufsausbildung zum Pferdewirt/zur Pferdewirtin in einen Beruf voller Leben und Abwechslung:
1. Pferdehaltung und Service
2. Pferdezucht
3. Klassische Reitausbildung
4. Pferderennen (Rennreiten; Trabrennfahren)
5. Spezialreitweisen (Westernreiten; Gangreiten) |
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| Inhalt - Berufsausbildung
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Ausbildungsdauer und Ausbildungsstätten | Die Ausbildung zum Pferdewirt/zur Pferdewirtin dauert in der Regel drei Jahre. Sie kann auf zwei Jahre verkürzt werden, wenn die allgemeine Hochschulreife (Abitur) vorliegt oder bereits eine Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf erfolgt ist.
Nur anerkannte Ausbildungsbetriebe dürfen ausbilden. Bei der Ausbildung wirken Ausbildungsbetrieb und Berufsschule zusammen (= duales System der Berufsausbildung). Hinzu kommt die überbetriebliche Ausbildung mit entsprechenden Lehrgängen und Übungstagen im 2. und 3. Ausbildungsjahr, gegliedert nach den Schwerpunkten.
Ab dem 2. Ausbildungsjahr wird in anerkannten Reit- und Ausbildungsbetrieben Unterricht am Pferd zur Vorbereitung auf die praktische Zwischen- und Abschlussprüfung erteilt.
Vor Beginn der Ausbildung schließen der anerkannte Ausbildungsbetrieb und der/die Auszubildende einen schriftlichen Berufsausbildungsvertrag. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. |
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Ausbildungsziele | Während ihrer dreijährigen Ausbildung erlernen der Pferdewirt und die Pferdewirtin das selbständige Planen, Durchführen und Kontrollieren der produktions- und verfahrenstechnischen Abläufe im Pferdehaltungsbetrieb. Ziel der dualen Ausbildung gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt / zur Pferdewirtin vom 7. Juni 2010 ist der Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten in folgenden Bereichen:
Gemeinsame berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Tiergerechte Pferdehaltung; Pferdefütterung,
2. Tierschutz und Tiergesundheit,
3. Ausbildung und Vorbereitung von Pferden für Zucht und Leistungsprüfungen,
4. Betriebliche Abläufe und Organisation; betriebswirtschaftliche Zusammenhänge,
5. Dienstleistungen, Kundenorientierung, Marketing,
6. Pferdezucht und -aufzucht,
7. Ausrüstung; Einsatz von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Pferdehaltung und Service:
1. Individuelle Pferdefütterung; Futtergewinnung und -beschaffung,
2. Stall- und Weidemanagement,
3. Bewegen von Pferden im Reiten oder Fahren, Arbeiten an der Longe,
4. Beratung von Kunden und kundenorientierte Anlagenbewirtschaftung;
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Pferdezucht:
1. Zuchtmethoden, Zuchtplanung, Zuchthygiene,
2. Pferdebeurteilung, Pferderassen,
3. Reproduktion und Aufzucht,
4. Vorstellung von Pferden bei Zuchtschauen und Prüfungen;
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Klassische Reitausbildung:
1. Funktionelle Pferdebeurteilung,
2. Vielseitige, klassische Grundausbildung des Pferdes,
3. Zielgruppenorientierte, klassische Ausbildung von Reitern und Reiterinnen,
4. Vorbereitung und Vorstellung von Pferden bei Leistungsprüfungen;
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Pferderennen:
1. Training von Rennpferden,
2. Beurteilung des Leistungsvermögens von Rennpferden,
3. Vorbereitung und Teilnahme an Pferderennen,
4. Gesundheit, Ernährung und Fitness des Rennreiters und der Rennreiterin sowie des Rennfahrers und der Rennfahrerin;
Diese Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind prozessbezogen in einem der Einsatzgebiete Rennreiten oder Trabrennfahren zu vermitteln. Dabei wird das Einsatzgebiet vom Ausbildungsbetrieb festgelegt; andere Einsatzgebiete sind zulässig, wenn in ihnen die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach diesem Abschnitt vermittelt werden.
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Spezialreitweisen:
1. Beurteilung von Pferden in einer Spezialreitweise,
2. Grunderziehung und -ausbildung von Pferden in einer Spezialreitweise,
3. Arbeit mit Reitern und Reiterinnen in einer Spezialreitweise,
4. Wettbewerbsvorbereitung und Einsatz in Prüfungen einer Spezialreitweise;
Diese Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind prozessbezogen in einem der Einsatzgebiete Westernreiten oder Gangreiten zu vermitteln. Dabei wird das Einsatzgebiet vom Ausbildungsbetrieb festgelegt, andere Einsatzgebiete sind zulässig, wenn in ihnen die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach diesem Abschnitt vermittelt werden.
Gemeinsame integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
2. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4. Umweltschutz,
5. Naturschutz, ökologische Zusammenhänge, Nachhaltigkeit,
6. Qualitätssichernde Maßnahmen. |
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Ausbildung in der Berufsschule zum Pferdewirt/in | Die Berufsschule führt als gleichberechtigter Partner der betrieblichen Ausbildung durch eine gestufte Grund- und Fachbildung zu berufsqualifizierenden Abschlüssen.
Sie vermittelt die erforderlichen allgemeinen und fachlichen Kenntnisse, um einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu erwerben. Dabei soll die Berufsschule zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer, ökonomischer und ökologischer Verantwortung befähigen und die allgemeine Bildung vertiefen.
Dem lernfeldbezogenen Berufsschulunterricht liegen berufsübergreifende und berufsbezogene Lerninhalte und Lernziele unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung und der Berufstätigkeit als Pferdewirt bzw. Pferdewirtin zu Grunde.
Der praxisbezogene Berufsschulunterricht erfolgt in Form von i. d. R. einwöchigem Blockunterricht während der insgesamt 13 Unterrichtswochen pro Jahr. |
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Stundentafel der Berufsschule | |
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Aufnahmevoraus-
setzungen für die Berufsschule | Die Berufsschule ist eine Pflichtschule. Die Teilnahme am Berufsschulunterricht ist folglich für auszubildende Pferdewirt und Pferdewirtinnen obligatorisch. Auch für Schülerinnen und Schüler, die das 10. Schuljahr an der Haupt-, der Realschule oder dem Gymnasium oder das Berufsgrundschuljahr bzw. die Berufsfachschule I erfolgreich abgeschlossen haben, besteht Schulpflicht, wenn ein Ausbildungsverhältnis begonnen wird. |
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Was kostet der Berufsschulbesuch? | Der Besuch der Berufsschule ist schulgeldfrei. Die Kosten für Lehr- und Lernmittel betragen insgesamt ca. 100 - 120 €.
Wohnheimplätze stehen im Wohnheim der DEULA-Lehranstalt, Hüffelsheimer Str. 70, 55545 Bad Kreuznach (10-minütiger Fußweg bis zur Schule) zur Verfügung. Melden Dich bitte hierzu direkt bei der DEULA an (Tel. 0671/84420-0; www.deula-bad-kreuznach.de).
Anträge auf Berufsausbildungshilfen können bei der Kreisverwaltung gestellt werden. Anträge auf Gewährung von Zuschüssen zu den Unterkunfts- und Verpflegungskosten im Blockunterricht sind im Schulsekretariat erhältlich. |
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Schulstandorte | Berufsschulunterricht für Pferdewirte/Pferdewirtinnen wird durchgeführt am Standort Bad Kreuznach |
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Kontakt: | Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
Schulstandorte: Bad Kreuznach und Oppenheim
Berufsbildende Schule Agrarwirtschaft
Rüdesheimer Str. 60 - 68
55545 Bad Kreuznach
Tel.: 0671/820-1110
Fax.: 0671/92896-500
E-Mail: heike.best@dlr.rlp.de
www.DLR-RNH.RLP.de |
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Anmeldung zur Berufsschule / Anmeldeformular | Infos zur Anmeldung für die Berufsschule im Formularcenter. Dem ausgefüllten Formular sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Anmeldung (Anmeldeformular)
- Lebenslauf
- aktuelles Passfoto
- beglaubigte Abschrift (Fotokopie) des letzten Schulzeugnisses
- Kopie des Ausbildungsvertrages
Die Aufnahme ist unmittelbar nach Vorliegen des Ausbildungsvertrages für das jeweils im August beginnende Schuljahr zu beantragen.
Besonders interessierende Fragen werden mündlich in einem vorher zu vereinbarenden Gespräch oder fernmündlich unter der oben angegebenen Telefonnummer beantwortet.
Für die Vergabe der verfügbaren Wohnheimplätze setze Dich mit einer der oben angegebenen Berufsschule in Verbindung (Telefon/Mail). |
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Blockpläne | Blockpläne sind im Formularcenter ersichtlich.
Hier gehts zum Formularcenter. |
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Prüfungen und Abschluss | Zur Ermittlung des Kenntnisstandes findet während der betrieblichen Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung statt. Die Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung „Pferdewirt/in“ (zuständig: Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz) und der Aushändigung des Gehilfenbriefes. In der Abschlussprüfung werden die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse praktisch, schriftlich und mündlich geprüft.
Wer die Berufsschule mit Erfolg besucht hat, erhält ein Abschlusszeugnis. Schülerinnen und Schüler, die kein Abschlusszeugnis der Hauptschule besitzen, erhalten mit dem erfolgreichen Berufsschulabschluss nachträglich den Hauptschulabschluss.
Das Berufsschulabschlusszeugnis schließt den qualifizierten Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) ein bei einem Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0, erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung und eines mindestens fünfjährigen Fremdsprachenunterrichts mit mindestens der Note „ausreichend“. |
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Einsatzmöglichkeiten | Der Pferdewirt – Fachrichtung Pferdehaltung und Service – arbeitet vor allem in Pensionsbetrieben. Zu den Aufgaben zählen Haltung, Fütterung, Tiergesundheit, Ausbildung von Pferden, Zucht und Aufzucht, Betriebsorganisation, Beratung von Kunden und kundenorientierte Anlagenbewirtschaftung. Dazu gehört auch, Kurse zu geben im Reiten, Longieren oder Verladen oder Ausritte durchzuführen.
Der Pferdewirt – Fachrichtung Pferdezucht - arbeitet vor allem in Zuchtbetrieben. Seine Aufgabe ist die Planung und Durchführung der Pferdezucht einschließlich der künstlichen Besamung, der Grünlandbewirtschaftung, der Kundenberatung und Vorstellung von Pferden auf Zuchtschauen.
Der Pferdewirt – Fachrichtung Klassische Reitausbildung – sollte bereits zu Beginn der Ausbildung auf L-Niveau reiten können. Er ist vor allem für die Erteilung von Reitunterricht für Anfänger und Fortgeschrittene, die Ausbildung von Pferden, ihre Vorstellung auf Turnieren und anderen Veranstaltungen und die Führung von Reitbetrieben zuständig. Er findet besonders in Sport- oder Verkaufsställen eine Anstellung.
Der Pferdewirt – Fachrichtung Pferderennen – reitet und trainiert Galopp- oder Trabrennpferde in den entsprechenden Rennställen. Er nimmt auch an Rennen teil und versorgt und pflegt die ihm anvertrauten Pferde.
Der Pferdewirt – Fachrichtung Spezialreitweisen - arbeitet entweder in einem Betrieb mit Gangpferderassen oder mit Westernpferden. Er ist für die Ausbildung von Pferden und Reitern dieser Spezialreitweisen zuständig und stellt auch Pferde auf Wettbewerben und Prüfungen vor. |
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Ausbildungsbetriebe | Für Deine Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz nutze bitte die Ausbildungsbörse der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
www.lwk-rlp.de |
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Ausbildungsberater | Zuständig für die Ausbildungsberatung ist die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Die Kontaktadresse der Ausbildungsberaterin/des Ausbildungsberaters in Deiner Region findest Du unter dem Link
www.lwk-rlp.de: |
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Fort- und Weiterbildungsmöglich-
keiten im Beruf Pferdewirt/in | Unabhängig von der jeweiligen Fachrichtung kann künftig jeder Pferdewirt jeden "Meister" machen.
Die Meisterausbildung wird derzeitig reformiert, was voraussichtlich bis 2012 dauern wird. |
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Weiterbildung | Teilnahme an den Lehrgängen oder Seminaren bei der Bundesvereinigung der Berufsreiter (BBR) und der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Dadurch können z. B. die Zusatzqualifikationen „Unterrichtserteilung“, „Basis- und Jugendausbildung“ oder „Reiten als Gesundheitssport“ erworben werden. Für Pferdewirtschaftsmeister/innen bietet die FN z. B. auch die Zusatzqualifikation „Unternehmensführung“ oder eine Spezialausbildung mit einem reiterlichen Schwerpunkt an. |
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Studium | Pferdewirtschaftsmeister haben eine Hochschulberechtigung und können somit studieren.
Einige Universitäten bieten ein Studium im Bereich Pferdewissenschaften an, z.B.
- Studium „Pferdewissenschaften“ an der Georg-August-Universität Göttingen
- Studiengang "Pferdewirtschaft" an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt in Nürtingen
- Studium „Pferdesport und Freizeit“ an der niederländischen Hochschule Larenstein
- Studium "Pferdemanagement" im niederländischen CAH Dronten
- Studium der Pferdewissenschaften in Wien
- Studium in Agronomie mit Pferdewissenschaften an der Schweizerischen Hochschule für Landwirtschaft
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