| | | |
Fortbildung | Einjähriger Bildungsgang der Fachschule für Agrarwirtschaft
Fachrichtung: Gartenbau
Schwerpunkt: Gemüsebau
Die einjährige Fachschule für Agrarwirtschaft mit dem Schwerpunkt Gemüsebau, führt die Tradition der früheren Gartenbauschule fort. Die Fachschule bietet neben ihrem Abschluss als „Staatlich geprüfte(r) Wirtschafter(in)“ eine maßgeschneiderte Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Gartenbau. Der Unterricht ist auf zwei Winterhalbjahre verteilt, jeweils von Oktober bis März, montags bis freitags. |
| | | |
| Inhalt
| |
| | | |
Ausbildungsziele |
- Vorbereitung auf die Meisterprüfung
- Betriebsleiterqualifikation für den gartenbaulichen Betrieb
- Vorbereitung zur Übernahme von Aufgaben im mittleren Funktionsbereich der Agrarwirtschaft
Die Fachschule schließt an die Gehilfenausbildung an und vertieft das bisher erworbene Wissen. Ziel ist es, die Absolventinnen und Absolventen derart weiterzubilden, dass sie befähigt werden, eigene Entscheidungen über produktionstechnische Erfordernisse, über Arbeitsabläufe und über die betriebswirtschaftlichen Erfordernisse sinnvoll und nachhaltig treffen können.
Um das dazu erforderliche vernetzte Denken in Wirkungszusammenhängen des betrieblichen Geschehens noch deutlicher zu fördern, wurde der früher übliche fächerbezogene Fachschulunterricht in eine modulare Organisationsform überführt. Dies bedeutet, dass der Unterricht nicht mehr in den ehemaligen Unterrichtsfächern, sondern in Lernmodulen (Lernbereichen) gestaltet wird. Die Lernmodule umfassen thematisch abgegrenzte Lerneinheiten, die sich an konkreten beruflichen Aufgabenstellungen und Handlungsabläufen orientieren. |
| | | |
Unterrichtsangebot | Berufs orientieren. Hiermit kann die berufliche Wirklichkeit in entsprechenden Handlungssituationen besser erfaßt werden als in Unterrichtsfächern. |
| | | |
| Der Fachschulunterricht in den thematisch abgegrenzten Lernmodulen konzentriert sich auf die betrieblichen Ablaufprozesse des gartenbaubaulichen Betriebs, die beruflichen Aufgabenstellungen und betrieblichen Handlungsfelder.
Als Unterrichtsmethode wird in den Lernmodulen projektorientiertes Arbeiten angestrebt. Sie, als Fachschülerin oder Fachschüler, lernen dabei, sich selbst Informationen zu beschaffen und sachgemäß aufzubereiten. Dabei steht Ihnen ständig ein Computer mit Internetzugang an ihrem Arbeitsplatz zur Verfügung.
Im Fachschulunterricht werden sowohl allgemeinbildende Lernmodule wie Kommunikation und berufsbezogenes Englisch angeboten als auch fachgebundene Lernmodule aus dem unternehmerischen Bereich und dem gartenbaulichen Schwerpunkt Gemüsebau. Neben diesen Pflichtmodulen werden die Module „Projektarbeit“ und „Berufs- und Arbeitspädagogik“ angeboten, die Bestandteile der Meisterprüfung sind.
Jedes Modul schließt mit einer eigenen Prüfung ab und wird mit einem Zertifikat dokumentiert. Haben Sie die Anzahl der geforderten Modulabschlüsse erreicht, so haben sie automatisch die Fachschulprüfung bestanden. Unmittelbar nach dem Ende der Fachschule können Sie die Meisterprüfung bei der Landwirtschaftskammer ablegen.
Durch Besuch einzelner Module können Sie sich ein individuelles Ausbildungsprofil schaffen und somit die Fachschule zur Nachqualifizierung und Anpassungsfortbildung nutzen.
Der handlungsorientierte Unterricht ist praxisbezogen und wird vorwiegend von Lehrkräften erteilt, die neben ihrer Tätigkeit als Lehrer das von ihnen unterrichtete Fachgebiet in Beratung und Versuchswesen bearbeiten.
Die vielfältigen Lerninhalte sollen eine wesentliche Vertiefung und Erweiterung des Wissens, Könnens und des Verständnisses für die vielschichtigen beruflichen Anforderungen ermöglichen. Dabei besteht ausreichender Spielraum zur Berücksichtigung von speziellen Fachfragen der Produktionsregionen, aus denen Sie als Fachschülerin und Fachschüler kommen. In den Unterricht integriert sind Betriebsbesichtigungen, Exkursionen im In- und Ausland, praxisbezogene Seminare und Übungen. Zudem erhalten Sie Einblicke in die aktuellen Versuche im modernen Versuchsbetrieb Gemüsebau. |
| | | |
Stundentafel |
|
Aufnahmevoraus-
setzungen |
- Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Gärtner/in oder in einem sonstigen Ausbildungsberuf im Berufsfeld Agrarwirtschaft
- Abschlusszeugnis der Berufsschule
|
| | | |
Prüfungen und Abschluss | Leistungsnachweise sind im Verlauf eines Lernmoduls nach den Anforderungen der im Lehrplan ausgewiesenen Kompetenzen zu erbringen. Am Ende eines Lernmoduls findet eine abschließende Leistungsfeststellung statt. Die abschließende Leistungsfeststellung kann schriftlich oder praktisch oder mündlich durchgeführt werden; sie kann auch aus einer Kombination dieser Formen oder einer Projektarbeit bestehen. Als Abschlussnote jedes einzelnen Lernmoduls muss mindestens die Note „ausreichend“ erreicht werden.
Aufbauend auf der Berufsausbildung und dem Abschluss der Berufsschule verleiht die einjährige Fachschule den Abschluss
Staatlich geprüfte(r) Wirtschafter(in), Fachrichtung Gartenbau, Schwerpunkt Gemüsebau |
| | | |
Schulstandort | Der Fachschulunterricht wird in Neustadt a. d. Weinstraße durchgeführt. |
| | | |
Kontakt: | Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz
Breitenweg 71
67435 Neustadt
Telefon 06321/671-0;
E-Mail bbs-rheinpfalz@dlr.rlp.de
www.DLR-Rheinpfalz.RLP.de |
| | | |
Anmeldung zur Fachschule / Anmeldeformular | Infos zur Anmeldung für die Berufsschule im Formularcenter. Das Anmeldeformular füllen Sie bitte aus und schicken es an eine der oben angegebenen Adressen.
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
- Anmeldung (Anmeldeformblatt der Schule)
- Lebenslauf
- aktuelles Passfoto
- beglaubigte Abschrift
- des Abschlusszeugnisses der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule
- des Abschlusszeugnisses der Berufsschule
- des Zeugnisses über die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf
Die Aufnahme ist spätestens vier Monate vor Beginn des Fachschulunterrichts zu beantragen. |
| | | |
Was kostet der Fachschulbesuch? | Der Besuch der Fachschule ist schulgeldfrei. Die Kosten für Lehr- und Lernmittel sind mit etwa 200,-- Euro für die zwei Semester anzusetzen. Für Lehrfahrten sind ca. 300,-- Euro zu rechnen.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind mit ortsüblichen Tagessätzen zu kalkulieren.
Anträge auf Beihilfen können gestellt werden nach den Richtlinien des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (zuständige Kreis- bzw. Stadtverwaltung), den Richtlinien des Arbeitsförderungsgesetzes (über die Agenturen für Arbeit) oder den Richtlinien des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) bei der Kreisverwaltung oder beim Studentenwerk Frankfurt/Main, Bockenheimer Landstr. 133, 60325 Frankfurt/Main. |
|